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Zeugnisse

lassen Sie ihre Zeugnisse analysieren


 

Ein weiterer wichtiger Teil in Ihrer Bewerbungsmappe sind Ihre Arbeitszeugnisse. Sie sind zum Einen ein Beleg für die Richtigkeit Ihrer Angaben in Ihrem Lebenslauf und dienen somit als Arbeitsbescheinigung und zum Anderen sind sie für einen Arbeitgeber ein Anhaltspunkt über die Bewertung Ihrer Leistungen bei früheren Arbeitgebern.

 

Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Baustein für den ersten Schritt in die Zukunft.
Bestehen Sie auf ein detailliertes und qualifiziertes Zeugnis. Das Arbeitszeugnis ist Teil Ihrer „Bewerbungsmappe“, mit der Sie sich am Markt behaupten müssen. Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Kenntnisse und Fertigkeiten Ihrer Tätigkeit aufgeführt werden. Ein Zwischenzeugnis kann bei der frühzeitigen Stellensuche helfen. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an. Achtung: Die Zeugnissprache ist eine Wissenschaft für sich. Wenn Sie sich mit den Formulierungen der Personalabteilungen nicht auskennen, lassen Sie sich beraten.

 

Ein qualifiziertes Zeugnis enthält neben den üblichen Angaben zur Person, der Position und Beschäftigungsdauer auch eine Beschreibung des
Tätigkeitsbereiches, übertragene Verantwortung, Sonderaufgaben, eingebrachte
Kenntnisse und Fertigkeiten, Engagement und persönliche Eigenschaften, ggf. Führungserfahrung, Entwicklung innerhalb der Firma und Grund des Ausscheidens.
Auch wenn Sie ohne Zeugnis eine neue Stelle finden, lassen Sie sich immer sofort ein Zeugnis aushändigen. Jahre später ist es schwierig, ein aussagekräftiges Zeugnis zu erhalten.
 

Das Arbeitszeugnis hat den Zweck, dem Arbeitnehmer in seinem weiteren Berufsleben als "Visitenkarte" zu dienen. Es soll die Fähigkeiten richtig beschreiben, ihn aber nicht in seinem beruflichen Fortkommen behindern. Dies führt oft dazu, dass bestimmte Gegebenheiten nicht erwähnt werden, obwohl man sie erwarten würde. Dadurch hat sich die Zeugnissprache im Laufe der Zeit zu einer gewissen Geheimsprache entwickelt. Formulierungen die harmlos und eigentlich ganz gut klingen, können ein vernichtendes Urteil über den Arbeitnehmer enthalten.

 

z.B. Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt.

Wäre als Schulnote ausgedrückt etwa ein ausreichend.

sehr gut wäre: Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

 

Sollten Sie sich bei der Beurteilung Ihrer Arbeitszeugnisse nicht sicher sein, können wir Ihnen bestimmt mit einer Zeugnisanalyse weiterhelfen. Näheres hierzu erfahren Sie in unserer Preisliste

 

§630 BGB

Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der     Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.

 

§109 GewO

(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.